Am 14. März ist Kommunalwahl in Hessen. In 26 Landkreisen und kreisfreien Städten werden die Kreistage, Ortsparlamente und Stadtverordnetenversammlungen gewählt. In einigen Kreisen und Städten finden darüber hinaus Direktwahlen der Bürgermeister*innen und Landrät*innen statt. Wir zeigen euch, wie ihr für mehr GRÜN in unseren hessischen Kommunen stimmen könnt und welche Möglichkeiten euch dabei zur Verfügung stehen!
Wahlberechtigt sind alle hessischen Bürger*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Aber auch EU-Bürger*innen dürfen am 14. März mit abstimmen, wenn sie ebenfalls mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in der entsprechenden Gemeinde oder Stadt gemeldet sind.
KUMULIEREN, PANASCHIEREN UND LISTENKREUZ?
Kommunalwahl: Das bedeutet „Kumulieren“ und „Panaschieren“. Klingt kompliziert? Ist es aber eigentlich gar nicht, deshalb erklären wir hier die Möglichkeiten der Stimmverteilung noch einmal genauer.
Listenwahl
Auf dem Stimmzettel haben die Parteien und Gruppierungen Wahlvorschläge ihrer Kandidat*innen in Listen zusammengestellt. Jede*r Wahlberechtigte darf die komplette Liste einer Partei oder Wähler*innenvereinigung in dem Feld oben links neben der Partei oder Wähler*innenvereinigung ankreuzen. In diesem Fall erhält jede*r Kandidat*in auf dieser Liste eine Stimme. Mehr als eine Liste darf jedoch nicht angekreuzt werden.
Kumulieren
Wer bestimmten Kandidat*innen mehr als nur eine Stimme geben möchte, kann seine Stimmen kumulieren – also einzelnen Kandidat*innen etwa zwei oder maximal drei Stimmen geben. Auf diese Weise kann noch einmal direkt Einfluss auf den Listenvorschlag einer Partei genommen werden: Wer mehr Stimmen erhält, landet weiter vorne auf der Liste und hat daher bessere Chancen.
Panaschieren
Es ist jedoch auch möglich, die Stimmen über mehrere verschiedene Listen zu verteilen. So können also sowohl Kandidat*innen der Partei A als auch von Partei B gewählt werden.
Diese drei Wahlmöglichkeiten lassen sich zudem miteinander kombinieren. Es kann also die Liste einer Partei A gewählt und trotzdem einzelne Personen, die auf den Listen anderer Parteien stehen, bis zu drei Stimmen gegeben werden. Darüber hinaus können einzelne Kandidat*innen von der Vorschlagsliste gestrichen werden. Diese erhalten dann natürlich auch keine Stimme.
Quelle: https://www.gruene-hessen.de/kommunalwahl-2021/
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